Standesamt Ober-Olm

Anschrift

Standesamt Ober-Olm
Pariser Straße 110
55268 Nieder-Olm


Mail:
standesamt@nieder-olm.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ober-Olm vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@nieder-olm.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ober-Olm.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ober-Olm

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Ober-Olm ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Ober-Olm geboren sind.

Hier einige mehrere generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Normalerweise führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, aber dürfen auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Amt Ober-Olm die Urkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Kategorien von Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht zu diverse administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Urkunde verloren geht oder beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Ober-Olm eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden üblicherweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ober-Olm

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine bewiesene, zumeist gesetzlich geregelte, untermauerte Form einer Vereinigung mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Vermählung beim Amt in Ober-Olm erklären und die dafür wichtigen Papiere holen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell beim Amt in Ober-Olm vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er den anderen durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dafür mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Verehelichung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Replikate sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Ober-Olm beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Ober-Olm

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Mainz-Bingen

Höhe
150 m ü. NHN

Fläche
11,22 km2

Einwohner
10.348 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
922 Einwohner je km2

Postleitzahl
55268

Vorwahl
06136

KFZ Kennzeichen
MZ, BIN

Gemeindeschlüssel
07 3 39 042

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Ober-Olm

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Wegweiser:

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