Standesamt Niederweiler (Hunsrück)

Anschrift

Standesamt Niederweiler (Hunsrück)
Marktplatz 5
55481 Kirchberg (Hunsrück)


Mail:
standesamt@stadtkirchberg.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niederweiler (Hunsrück) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadtkirchberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niederweiler (Hunsrück).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Niederweiler (Hunsrück)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Niederweiler (Hunsrück)geboren wurden, beim Standesamt Niederweiler (Hunsrück) beantragt werden.

Im Weiteren sind verschiedene allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Normalerweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamt Niederweiler (Hunsrück) das Dokument aus. Es gibt variantenreiche Kategorien der Geburtsbescheinigungen, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet für mannigfaltige Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Niederweiler (Hunsrück) eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Niederweiler (Hunsrück)

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine erklärte, weitgehend rechtlich erlaubte, untermauerte Basis einer Vereinigung mehrerer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Amt in Niederweiler (Hunsrück) anzeigen und die dazu wichtigen Nachweise. holen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig beim Amt in Niederweiler (Hunsrück) erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, kann er die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht in Niederweiler (Hunsrück) sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Verehelichung verbindlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise gewünscht sein! Ihr Amt in Niederweiler (Hunsrück) berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Niederweiler (Hunsrück) zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Niederweiler (Hunsrück)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Rhein-Hunsrück-Kreis

Höhe
420 m ü. NHN

Fläche
18,05 km2

Einwohner
4020 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
223 Einwohner je km2

Postleitzahl
55481

Vorwahl
06763

KFZ Kennzeichen
SIM, GOA

Gemeindeschlüssel
07 1 40 067

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Niederweiler (Hunsrück)

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