Standesamt Niederpierscheid

Anschrift

Standesamt Niederpierscheid
Luxemburger Straße 6
54687 Arzfeld


Mail:
standesamt@niederpierscheid.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niederpierscheid vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@niederpierscheid.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niederpierscheid.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Niederpierscheid

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Niederpierscheidgeboren wurden, beim Standesamt Niederpierscheid beantragt werden.

Nachstehend sind ein paar allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Generell erledigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Amt Niederpierscheid das Dokument aus. Es gibt diverse Versionen der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird verwendet für verschiedene bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn die Urkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Niederpierscheid eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Niederpierscheid

Definition

Eine Heirat bestimmt eine bewiesene, meistens gesetzlich erlaubte, gefestigte Bestätigung eines Verbunds mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Eheschließung bei der Behörde in Niederpierscheid erklären und die hierbei relevanten Papiere beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst bei der Behörde in Niederpierscheid auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für das Recht der Verehelichung bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Kopien gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Das Amt in Niederpierscheid ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Niederpierscheid schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der notwendigen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Niederpierscheid

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Rheinland-Pfalz

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