Standesamt Niederkirchen bei Deidesheim

Anschrift

Standesamt Niederkirchen bei Deidesheim
Am Bahnhof 5
67146 Deidesheim


Mail:
standesamt@deidesheim.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niederkirchen bei Deidesheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@deidesheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niederkirchen bei Deidesheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Niederkirchen bei Deidesheim

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Niederkirchen bei Deidesheim geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Niederkirchen bei Deidesheim eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige einige wenige allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings können ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamt Niederkirchen bei Deidesheim die Urkunde aus. Es finden sich variantenreiche Sorten der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird für diverse Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Niederkirchen bei Deidesheim einen Ersatz bitten. Hierfür benötigt man in der Regel personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Niederkirchen bei Deidesheim

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine begründete, meistenteils gerecht zugestandene, belegte Bestätigung einer Bindung von paarigen Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Heirat bei der Behörde in Niederkirchen bei Deidesheim aufnehmen und die hierbei wichtigen Papiere beziehen. Prinzipiell sollten Sie selbst beim Amt in Niederkirchen bei Deidesheim auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser die andere Person durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Amt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht vom Standesamt. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Niederkirchen bei Deidesheim beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Niederkirchen bei Deidesheim zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Einholung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Niederkirchen bei Deidesheim

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Bad Dürkheim

Höhe
120 m ü. NHN

Fläche
26,54 km2

Einwohner
3724 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
140 Einwohner je km2

Postleitzahl
67146

Vorwahl
06326

KFZ Kennzeichen
DÜW

Gemeindeschlüssel
07 3 32 009

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Niederkirchen bei Deidesheim

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Wegweiser:

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