Standesamt Niederhambach

Anschrift

Standesamt Niederhambach
Schneewiesenstraße 21
55765 Birkenfeld


Mail:
standesamt@stadt-birkenfeld.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niederhambach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-birkenfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niederhambach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Niederhambach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten wichtige Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Niederhambach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Niederhambach eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind zahlreiche generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Generell erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt die Behörde in Niederhambach das Dokument aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Arten der Geburtsbescheinigungen, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird gebraucht für mannigfaltige Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Niederhambach eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür werden normalerweise persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Niederhambach

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine begründete, vorwiegend zulässig erlaubte, untermauerte Form einer Beziehung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Niederhambach aufnehmen und die hierbei erforderlichen Nachweise. besorgen. Prinzipiell sollten Sie selber im Niederhambach vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Registration der Hochzeit amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben vorliegen, Nachbildungen reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen gefordert sein! Das Standesamt in Niederhambach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Niederhambach zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Niederhambach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Birkenfeld

Höhe
397 m ü. NHN

Fläche
13,64 km2

Einwohner
7075 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
519 Einwohner je km2

Postleitzahl
55765

Vorwahl
06782

KFZ Kennzeichen
BIR

Gemeindeschlüssel
07 1 34 010

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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