Standesamt Niederbreitbach

Anschrift

Standesamt Niederbreitbach
Westerwaldstraße 32 – 34
56579 Rengsdorf


Mail:
standesamt@niederbreitbach.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niederbreitbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@niederbreitbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niederbreitbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Niederbreitbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Niederbreitbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Niederbreitbach geboren sind.

Hier einige mehrere allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Normalerweise führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert die Behörde in Niederbreitbach die Geburtsurkunde aus. Es gibt mannigfaltige Formen von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt bei vielfältige Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Niederbreitbach einen Ersatz ersuchen. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Niederbreitbach

Definition

Eine Heirat benennt eine amtliche, zumeist gesetzlich zulässige, untermauerte Grundlage einer Beziehung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Trauung beim Standesamt in Niederbreitbach anzeigen und die hierfür erforderlichen Nachweise. besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell beim Amt in Niederbreitbach auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, den anderen durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht in Niederbreitbach sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann dazu mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Niederbreitbach klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Niederbreitbach zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.