Standesamt Nieder-Wiesen

Anschrift

Standesamt Nieder-Wiesen
Ernst-Ludwig-Str. 42
55232 Alzey


Mail:
Standesamt@alzey.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nieder-Wiesen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 67 31) 49 51 03
E-Mail: Standesamt@alzey.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nieder-Wiesen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Nieder-Wiesen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Nieder-Wiesengeborene Personen beim Standesamt Nieder-Wiesen zu beantragen.

Hier sind zahlreiche allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. In der Praxis verrichtet die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, aber können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamtsbüro Nieder-Wiesen die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Arten von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Nieder-Wiesen eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Nieder-Wiesen

Definition

Eine Vermählung bildet eine behördliche, meistens rechtlich statthafte, untermauerte Grundlage einer Bindung von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Amt in Nieder-Wiesen anzeigen und die hierbei relevanten Unterlagen zu beziehen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig im Nieder-Wiesen erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht in Nieder-Wiesen sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise erforderlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Nieder-Wiesen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Nieder-Wiesen schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der notwendigen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Nieder-Wiesen

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Alzey-Worms

Höhe
194 m ü. NHN

Fläche
35,22 km2

Einwohner
19.082 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
542 Einwohner je km2

Postleitzahl
55232

Vorwahl
06731

KFZ Kennzeichen
AZ

Gemeindeschlüssel
07 3 31 003

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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