Standesamt Nieder-Olm

Anschrift

Standesamt Nieder-Olm
Pariser Straße 110
55268 Nieder-Olm


Mail:
standesamt@nieder-olm.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nieder-Olm vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@nieder-olm.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nieder-Olm.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Nieder-Olm

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Nieder-Olm ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Nieder-Olm geboren sind.

Im Folgenden sind verschiedene grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Meistens führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch können ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamt Nieder-Olm die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Sorten von Geburtsnachweisen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird verwendet bei vielfältige Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Geburtsurkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Nieder-Olm einen Ersatz beantragen. Dafür benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Nieder-Olm

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine amtliche, meistens legitim zulässige, gestärkte Kennzeichung einer Vereinigung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt Nieder-Olm anmelden und die dafür unerlässlichen Papiere beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selber beim Amt in Nieder-Olm erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss deswegen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original eingereicht werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können andere Belege vonnöten sein! Das Stadtbüro in Nieder-Olm beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Nieder-Olm zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Nieder-Olm

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Mainz-Bingen

Höhe
150 m ü. NHN

Fläche
11,22 km2

Einwohner
10.348 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
922 Einwohner je km2

Postleitzahl
55268

Vorwahl
06136

KFZ Kennzeichen
MZ, BIN

Gemeindeschlüssel
07 3 39 042

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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