Standesamt Neunkirchen (Thalfang)

Anschrift

Standesamt Neunkirchen (Thalfang)
Saarstraße 7
54424 Thalfang


Mail:
standesamt@neunkirchen-thalfang.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neunkirchen (Thalfang) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neunkirchen-thalfang.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neunkirchen (Thalfang).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neunkirchen (Thalfang)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Neunkirchen (Thalfang) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Neunkirchen (Thalfang) beantragen.

Nachstehend sind einige wenige allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Meistens vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Neunkirchen (Thalfang) die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Typen von Geburtsdokumenten, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet zu unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Neunkirchen (Thalfang) einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neunkirchen (Thalfang)

Definition

Eine Heirat bildet eine begründete, meistenteils gerecht geregelte, belegte Kennzeichung eines Bündnisses mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Verehelichung beim Amt in Neunkirchen (Thalfang) einleiten und die hierfür notwendigen Dokumente holen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell im Neunkirchen (Thalfang) auftreten. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser die andere Person schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Amt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss deswegen ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können weitere Dokumente erforderlich sein! Ihr Trauamt in Neunkirchen (Thalfang) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Neunkirchen (Thalfang) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.