Standesamt Mülheim-Kärlich

Anschrift

Standesamt Mülheim-Kärlich
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm


Mail:
standesamt@weissenthurm.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mülheim-Kärlich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@weissenthurm.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mülheim-Kärlich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Mülheim-Kärlich

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Mülheim-Kärlich geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Mülheim-Kärlich eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei ein paar Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Üblicherweise führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamtsbüro Mülheim-Kärlich die Geburtsurkunde aus. Es finden sich unterschiedliche Arten von Geburtsnachweisen, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht für verschiedene Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Mülheim-Kärlich eine Duplikaturkunde beantragen. Hierfür werden gewöhnlich persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Mülheim-Kärlich

Definition

Eine Verehelichung definiert eine dokumentierte, überwiegend zulässig erlaubte, belegte Begründung eines Verbunds zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Vermählung bei der Behörde in Mülheim-Kärlich anmelden und die dazu relevanten Papiere erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie selbst beim Amt in Mülheim-Kärlich erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er die andere Person durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Amt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Hochzeit bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen erforderlich sein! Das Amt in Mülheim-Kärlich klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Mülheim-Kärlich schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.