Standesamt Meckenbach (Kirn)

Anschrift

Standesamt Meckenbach (Kirn)
Kirchstr. 3
55606 Kirn


Mail:
stadtverwaltung@kirn.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Meckenbach (Kirn) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 67 52) 13 51 26
E-Mail: stadtverwaltung@kirn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Meckenbach (Kirn).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Meckenbach (Kirn)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Meckenbach (Kirn) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Meckenbach (Kirn) geboren sind.

Hier sind ein paar grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Praxis vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch können auch die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamt Meckenbach (Kirn) das Dokument aus. Es bieten sich diverse Kategorien von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht für mannigfaltige bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Meckenbach (Kirn) eine neue Urkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Meckenbach (Kirn)

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine bewiesene, vorwiegend gerecht statthafte, belegte Begründung einer Verbindung von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Heirat beim Standesamt Meckenbach (Kirn) anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Meckenbach (Kirn) antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Meckenbach (Kirn) antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Eintragung der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise erforderlich sein! Das Amt in Meckenbach (Kirn) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Meckenbach (Kirn) schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.