Standesamt Mauschbach

Anschrift

Standesamt Mauschbach
Herzogstr. 1
66482 Zweibrücken


Mail:
standesamt@zweibruecken.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mauschbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 32) 87 13 79
E-Mail: standesamt@zweibruecken.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mauschbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Mauschbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Mauschbach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Mauschbach eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind verschiedene Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Generell führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamt Mauschbach das Dokument aus. Es finden sich variantenreiche Arten von Geburtsdokumenten, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird für mannigfaltige administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Urkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Mauschbach eine neue Urkunde bitten. Hierfür benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Mauschbach

Definition

Eine Verehelichung bildet eine bewiesene, weitgehend juristisch legale, gestärkte Form eines Bündnisses beider Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Heirat beim Amt in Mauschbach einleiten und die dazu notwendigen Unterlagen zu erhalten. Generell sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Mauschbach auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, den anderen schriftlich ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Mauschbach sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original eingereicht werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen gefordert sein! Das Trauamt in Mauschbach informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Mauschbach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
226 m ü. NHN

Fläche
70,64 km2

Einwohner
34.091 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
483 Einwohner je km2

Postleitzahl
66482

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
ZW

Gemeindeschlüssel
07 3 20 000

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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