Standesamt Marnheim

Anschrift

Standesamt Marnheim
Neue Allee 2
67292 Kirchheimbolanden


Mail:
vg@kirchheimbolanden.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Marnheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 52) 4 00 42 00
E-Mail: vg@kirchheimbolanden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Marnheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Marnheim

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten wichtige Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Marnheim geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Marnheim eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige wenige allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt die Behörde in Marnheim die Urkunde aus. Man unterscheidet mannigfaltige Arten der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird gebraucht zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Marnheim einen Ersatz ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Marnheim

Definition

Eine Trauung benennt eine behördliche, vorwiegend rechtens zulässige, gefestigte Begründung eines Beisammenseins mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung beim Standesamt in Marnheim anzeigen und die dafür notwendigen Dokumente besorgen. Unbedingt sollten Sie selbst beim Standesamt Marnheim vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Marnheim sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Schreiben vonnöten sein! Ihr Standesamt in Marnheim informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Marnheim schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Marnheim

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Donnersbergkreis

Höhe
340 m ü. NHN

Fläche
26,36 km2

Einwohner
7893 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
299 Einwohner je km2

Postleitzahl
67292

Vorwahl
06352

KFZ Kennzeichen
KIB, ROK

Gemeindeschlüssel
07 3 33 039

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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