Standesamt Maring-Noviand

Anschrift

Standesamt Maring-Noviand
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues


Mail:
k.brinkmann@bernkastel-kues.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Maring-Noviand vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 65 31) 5 41 35
E-Mail: k.brinkmann@bernkastel-kues.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Maring-Noviand.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Maring-Noviand

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Maring-Noviand geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Maring-Noviand beantragen.

Hier sind verschiedene allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. In der Praxis erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch können ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamt Maring-Noviand das Dokument aus. Es finden sich variantenreiche Arten von Geburtsdokumenten, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird gebraucht zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass das Dokument verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Maring-Noviand eine Duplikaturkunde bitten. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Maring-Noviand

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine anerkannte, meistenteils rechtlich erlaubte, untermauerte Erklärung eines Beisammenseins von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Standesamt in Maring-Noviand aufnehmen und die dafür wichtigen Nachweise. beziehen. Generell sollten Sie eigenhändig beim Amt in Maring-Noviand vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Maring-Noviand antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Amt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Anmeldung der Trauung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Papiere unerlässlich sein! Das Standesamt in Maring-Noviand berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Maring-Noviand schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Maring-Noviand

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Bernkastel-Wittlich

Höhe
110 m ü. NHN

Fläche
23,71 km2

Einwohner
7114 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
300 Einwohner je km2

Postleitzahl
54470

Vorwahl
06531

KFZ Kennzeichen
WIL, BKS

Gemeindeschlüssel
07 2 31 008

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Maring-Noviand

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