Standesamt Marienrachdorf

Anschrift

Standesamt Marienrachdorf
Am Saynbach 5 – 7
56242 Selters (Westerwald)


Mail:
standesamt@stadt-selters.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Marienrachdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-selters.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Marienrachdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Marienrachdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Marienrachdorfgeborene Personen beim Standesamt Marienrachdorf zu beantragen.

Nachstehend sind einige wenige generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt die Behörde in Marienrachdorf die Urkunde aus. Es finden sich verschiedene Versionen von Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird verwendet zu vielfältige bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Urkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Marienrachdorf eine Duplikaturkunde anfordern. Dafür sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, und auch die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Marienrachdorf

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine dokumentierte, zumeist zulässig geregelte, gesicherte Grundlage eines Verbunds von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung beim Amt in Marienrachdorf erklären und die dafür notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Generell müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Marienrachdorf erscheinen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Eintragung der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Abzüge sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Das Trauamt in Marienrachdorf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Marienrachdorf zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Marienrachdorf

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Westerwaldkreis

Höhe
244 m ü. NHN

Fläche
8,7 km2

Einwohner
2876 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
331 Einwohner je km2

Postleitzahl
56242

Vorwahl
02626

KFZ Kennzeichen
WW

Gemeindeschlüssel
07 1 43 067

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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