Standesamt Manderscheid (Wittlich)

Anschrift

Standesamt Manderscheid (Wittlich)
Schloßstr. 11
54516 Wittlich


Mail:
standesamt@stadt.wittlich.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Manderscheid (Wittlich) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 65 71) 17 11 48
E-Mail: standesamt@stadt.wittlich.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Manderscheid (Wittlich).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Manderscheid (Wittlich)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Manderscheid (Wittlich) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Manderscheid (Wittlich) beantragen.

Hier einige zahlreiche Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Normalerweise besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamt Manderscheid (Wittlich) das Dokument aus. Es existieren verschiedenartige Typen der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird benötigt für vielfältige Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls die Urkunde verlegt wird oder beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Manderscheid (Wittlich) eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Manderscheid (Wittlich)

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine amtliche, weitgehend gerecht zugestandene, verankerte Kennzeichung einer Bindung von paarigen Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Standesamt in Manderscheid (Wittlich) erklären und die hierbei unerlässlichen Dokumente erhalten. Prinzipiell müssen Sie persönlich beim Standesamt Manderscheid (Wittlich) vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Kopien sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Standesamt in Manderscheid (Wittlich) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Manderscheid (Wittlich)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Bernkastel-Wittlich

Höhe
160 m ü. NHN

Fläche
49,63 km2

Einwohner
19.345 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
390 Einwohner je km2

Postleitzahl
54516

Vorwahl
06571

KFZ Kennzeichen
WIL, BKS

Gemeindeschlüssel
07 2 31 134

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Manderscheid (Wittlich)

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