Standesamt Lösnich

Anschrift

Standesamt Lösnich
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues


Mail:
k.brinkmann@bernkastel-kues.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lösnich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 65 31) 5 41 35
E-Mail: k.brinkmann@bernkastel-kues.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lösnich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lösnich

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Lösnich geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Lösnich eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind ein paar Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Regel erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber können ebenso die Eltern selbst ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Amt Lösnich die Geburtsurkunde aus. Es existieren mannigfaltige Formen von Geburtsnachweisen, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird eingesetzt zu mannigfaltige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sofern die Urkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Lösnich eine Ersatzurkunde bitten. Hierfür werden üblicherweise personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lösnich

Definition

Eine Heirat benennt eine bewiesene, gewöhnlich rechtens legale, verankerte Begründung einer Beziehung von zwei Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung bei der Behörde in Lösnich erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Dokumente besorgen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell beim Standesamt Lösnich vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er den anderen in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dazu viele Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Replikate sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen gewünscht sein! Ihr Amt in Lösnich berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Lösnich zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der notwendigen Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Lösnich

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Bernkastel-Wittlich

Höhe
110 m ü. NHN

Fläche
23,71 km2

Einwohner
7114 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
300 Einwohner je km2

Postleitzahl
54470

Vorwahl
06531

KFZ Kennzeichen
WIL, BKS

Gemeindeschlüssel
07 2 31 008

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Lösnich

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