Standesamt Langenfeld (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Langenfeld (Rheinland-Pfalz)
Rathaus Rosengasse
56727 Mayen


Mail:
standesamt@mayen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langenfeld (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@mayen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langenfeld (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Langenfeld (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, welche den über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Langenfeld (Rheinland-Pfalz) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Langenfeld (Rheinland-Pfalz) beantragen.

Anbei verschiedene generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Normalerweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert die Behörde in Langenfeld (Rheinland-Pfalz) die Geburtsurkunde aus. Es existieren mannigfaltige Versionen der Geburtsnachweisen, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird eingesetzt bei vielfältige bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Langenfeld (Rheinland-Pfalz) eine neue Urkunde anfordern. Hierfür werden in der Regel persönliche Angaben sowie ein Ausweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Langenfeld (Rheinland-Pfalz)

Definition

Eine Vermählung definiert eine dokumentierte, zumeist zulässig rechtmäßige, gestärkte Bestätigung einer Verbindung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt Langenfeld (Rheinland-Pfalz) anmelden und die hierbei wichtigen Dokumente beschaffen. Generell müssen Sie direkt beim Amt in Langenfeld (Rheinland-Pfalz) auftauchen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen durch eine Vollmacht zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dazu mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Hochzeit bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Papiere erforderlich sein! Das Standesamt in Langenfeld (Rheinland-Pfalz) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Langenfeld (Rheinland-Pfalz)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Mayen-Koblenz

Höhe
230 m ü. NHN

Fläche
58,19 km2

Einwohner
19.335 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
332 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
02651

KFZ Kennzeichen
MYK, MY

Gemeindeschlüssel
07 1 37 068

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Langenfeld (Rheinland-Pfalz)

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Wegweiser:

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