Standesamt Langenbach (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Langenbach (Rheinland-Pfalz)
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg


Mail:
standesamt@langenbach.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langenbach (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@langenbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langenbach (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Langenbach (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Langenbach (Rheinland-Pfalz) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Langenbach (Rheinland-Pfalz) beantragen.

Hier sind mehrere allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamtsbüro Langenbach (Rheinland-Pfalz) die Urkunde aus. Es gibt verschiedenartige Kategorien von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird zu unterschiedliche administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Langenbach (Rheinland-Pfalz) einen Ersatz anfordern. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten sowie eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Langenbach (Rheinland-Pfalz)

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine anerkannte, überwiegend gerecht rechtmäßige, verankerte Kennzeichung einer Beziehung von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Verehelichung bei der Behörde in Langenbach (Rheinland-Pfalz) anmelden und die hierfür wichtigen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Langenbach (Rheinland-Pfalz) erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Langenbach (Rheinland-Pfalz) antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dazu ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Langenbach (Rheinland-Pfalz) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Langenbach (Rheinland-Pfalz) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Langenbach (Rheinland-Pfalz)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Langenbach (Rheinland-Pfalz)

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