Standesamt Kriegsfeld

Anschrift

Standesamt Kriegsfeld
Neue Allee 2
67292 Kirchheimbolanden


Mail:
vg@kirchheimbolanden.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kriegsfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 52) 4 00 42 00
E-Mail: vg@kirchheimbolanden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kriegsfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kriegsfeld

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Kriegsfeld geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Kriegsfeld eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind ein paar Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Generell erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Kriegsfeld das Dokument aus. Es finden sich mannigfaltige Sorten von Geburtsbescheinigungen, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Das Dokument wird zu diverse bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Kriegsfeld eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kriegsfeld

Definition

Eine Heirat beschreibt eine amtliche, zumeist gesetzlich erlaubte, festgemachte Grundlage einer Beziehung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt Kriegsfeld erklären und die hierbei notwendigen Dokumente besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Kriegsfeld auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er die andere Person schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Verehelichung wirksam. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen relevant sein! Ihr Standesamt in Kriegsfeld stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Kriegsfeld zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Kriegsfeld

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Donnersbergkreis

Höhe
340 m ü. NHN

Fläche
26,36 km2

Einwohner
7893 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
299 Einwohner je km2

Postleitzahl
67292

Vorwahl
06352

KFZ Kennzeichen
KIB, ROK

Gemeindeschlüssel
07 3 33 039

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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