Standesamt Kraam

Anschrift

Standesamt Kraam
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald)


Mail:
standesamt@altenkirchen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kraam vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@altenkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kraam.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kraam

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Kraam ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Kraam geboren sind.

Nachstehend sind mehrere allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Meistens vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamtsbüro Kraam das Dokument aus. Es gibt unterschiedliche Formen von Geburtsurkunden, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird für mannigfaltige bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Wenn die Urkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Kraam eine neue Urkunde beantragen. Dafür benötigt man in der Regel persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kraam

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine dokumentierte, weitgehend juristisch zugestandene, gefestigte Bestätigung einer Beziehung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Standesamt Kraam aufnehmen und die hierfür erforderlichen Dokumente erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich im Kraam auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt seinen Partner schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht in Kraam sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann dazu ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben abgegeben werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Kraam ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Kraam schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Kraam

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Altenkirchen (Westerwald)

Höhe
230 m ü. NHN

Fläche
10,98 km2

Einwohner
6255 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
570 Einwohner je km2

Postleitzahl
57610

Vorwahl
02681

KFZ Kennzeichen
AK

Gemeindeschlüssel
07 1 32 501

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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