Standesamt Knopp-Labach

Anschrift

Standesamt Knopp-Labach
Hauptstraße 52
66987 Thaleischweiler-Fröschen


Mail:
standesamt@knopp-labach.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Knopp-Labach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@knopp-labach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Knopp-Labach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Knopp-Labach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Knopp-Labach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Knopp-Labach beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. In der Regel besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz können auch die Eltern selbst ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamt Knopp-Labach die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Formen von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Sie wird zu diverse bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte das Dokument abhandenkommt oder unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Knopp-Labach eine Ersatzurkunde anfordern. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Daten und ein Ausweis, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Knopp-Labach

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine behördliche, meistenteils gesetzlich zulässige, belegte Grundlage einer Bindung beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung bei der Behörde in Knopp-Labach anmelden und die dazu notwendigen Dokumente beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Knopp-Labach auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dafür viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Das Standesamt in Knopp-Labach informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Knopp-Labach zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.