Standesamt Klein-Winternheim

Anschrift

Standesamt Klein-Winternheim
Pariser Straße 110
55268 Nieder-Olm


Mail:
standesamt@nieder-olm.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Klein-Winternheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@nieder-olm.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Klein-Winternheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Klein-Winternheim

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Klein-Winternheimgeboren wurden, beim Standesamt Klein-Winternheim beantragt werden.

Im Weiteren sind verschiedene generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Meistens übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen können ebenso die Eltern selbst ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamtsbüro Klein-Winternheim das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Typen von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird gebraucht bei diverse Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn die Urkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Klein-Winternheim eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Klein-Winternheim

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine dokumentierte, zumeist rechtlich zulässige, gefestigte Begründung eines Verbunds von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat beim Standesamt in Klein-Winternheim erklären und die hierfür erforderlichen Papiere beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Klein-Winternheim auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss deswegen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können weitere Dokumente gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Klein-Winternheim berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Klein-Winternheim

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Mainz-Bingen

Höhe
150 m ü. NHN

Fläche
11,22 km2

Einwohner
10.348 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
922 Einwohner je km2

Postleitzahl
55268

Vorwahl
06136

KFZ Kennzeichen
MZ, BIN

Gemeindeschlüssel
07 3 39 042

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Klein-Winternheim

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