Standesamt Kircheib

Anschrift

Standesamt Kircheib
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald)


Mail:
standesamt@altenkirchen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kircheib vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@altenkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kircheib.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kircheib

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Kircheib geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Kircheib beantragen.

Hier einige zahlreiche allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. In der Regel vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt die Behörde in Kircheib das Dokument aus. Es bieten sich verschiedene Versionen der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Einsatz

Das Dokument dient als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird gebraucht bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Kircheib eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kircheib

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine behördliche, gewöhnlich juristisch zugestandene, gesicherte Grundlage einer Bindung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt Kircheib erklären und die dazu relevanten Anträge und Urkunden besorgen. Generell sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Kircheib erscheinen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, darf dieser den anderen schriftlich zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist zwingend, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dafür viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Heirat bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben wichtig sein! Ihr Standesamt in Kircheib stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Kircheib zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Kircheib

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Altenkirchen (Westerwald)

Höhe
230 m ü. NHN

Fläche
10,98 km2

Einwohner
6255 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
570 Einwohner je km2

Postleitzahl
57610

Vorwahl
02681

KFZ Kennzeichen
AK

Gemeindeschlüssel
07 1 32 501

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Kircheib

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