Standesamt Kindsbach

Anschrift

Standesamt Kindsbach
Kirchenstr. 41
66849 Landstuhl


Mail:
standesamt@landstuhl.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kindsbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 71) 8 31 21
E-Mail: standesamt@landstuhl.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kindsbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kindsbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Kindsbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Kindsbach geboren sind.

Hier einige einige allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Generell verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz können ebenso die Eltern selbst die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Amt Kindsbach die Geburtsurkunde aus. Es gibt verschiedenartige Versionen der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Sie wird gebraucht für diverse bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Wenn das Dokument verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Kindsbach eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kindsbach

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine erklärte, zumeist gerecht zugestandene, gefestigte Erklärung eines Verbunds von zwei Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Verehelichung beim Standesamt Kindsbach einleiten und die hierbei wichtigen Unterlagen zu besorgen. Generell sollten Sie direkt beim Amt in Kindsbach auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht in Kindsbach sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Kopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen gewünscht sein! Das Amt in Kindsbach informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Kindsbach zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.