Standesamt Kesten

Anschrift

Standesamt Kesten
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues


Mail:
k.brinkmann@bernkastel-kues.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kesten vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 65 31) 5 41 35
E-Mail: k.brinkmann@bernkastel-kues.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kesten.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kesten

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Kesten ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Kesten geboren sind.

Im Weiteren sind ein paar grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Normalerweise tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings können ebenso die Eltern selbst die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamtsbüro Kesten das Dokument aus. Es bieten sich diverse Versionen der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird bei diverse administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Kesten einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kesten

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine dokumentierte, weitgehend juristisch legale, gestärkte Begründung eines Bündnisses zweier Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Trauung beim Standesamt in Kesten anzeigen und die dafür erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie selber beim Amt in Kesten antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er den anderen in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten gewünscht sein! Das Trauamt in Kesten stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Kesten zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.