Standesamt Kenn
Anschrift
Standesamt Kenn
Brückenstraße 26
54338 Schweich
Mail: standesamt@stadt-schweich.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kenn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-schweich.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kenn.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Kenn
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Kenn geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Kenn beantragen.
Anbei ein paar allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In diesem Land müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Generell besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt deklarieren.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist präsentiert die Behörde in Kenn die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Kategorien der Geburtsnachweisen, so wie die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.
Gebrauch
Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird eingesetzt zu vielfältige administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.
Nachbestellung
Im Falle, dass die Urkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Kenn eine neue Urkunde ersuchen. Dafür werden gewöhnlich persönliche Daten und eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Kenn
Definition
Eine Verehelichung definiert eine begründete, weitgehend gesetzlich erlaubte, belegte Form eines Beisammenseins von zwei Einzelnen.
Beschreibung
Die Unverheirateten können die Vermählung beim Standesamt in Kenn erklären und die hierfür erforderlichen Unterlagen zu holen. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich beim Amt in Kenn erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Kenn antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welches Amt für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.
Die Anmeldung der Trauung ist erforderlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Trauung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In gesonderten Fällen gefordert sein! Ihr Standesamt in Kenn ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Kenn schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Urkunden etwas dauern kann.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Kenn
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Trier-Saarburg
Höhe
133 m ü. NHN
Fläche
31,08 km2
Einwohner
7940 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
255 Einwohner je km2
Postleitzahl
54338
Vorwahl
06502
KFZ Kennzeichen
TR, SAB
Gemeindeschlüssel
07 2 35 125
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Kenn auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Schweich.
Wegweiser:
Startseite » Standesamt Kenn
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