Standesamt Kappeln (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Kappeln (Rheinland-Pfalz)
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken


Mail:
standesamt@lauterecken.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kappeln (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lauterecken.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kappeln (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kappeln (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Kappeln (Rheinland-Pfalz)geborene Personen beim Standesamt Kappeln (Rheinland-Pfalz) zu beantragen.

Im Folgenden sind ein paar Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Üblicherweise führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert die Behörde in Kappeln (Rheinland-Pfalz) die Geburtsurkunde aus. Es gibt verschiedene Formen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Das Dokument dient als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt bei diverse Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Kappeln (Rheinland-Pfalz) eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kappeln (Rheinland-Pfalz)

Definition

Eine Ehe benennt eine behördliche, gewöhnlich juristisch rechtmäßige, festgemachte Erklärung eines Beisammenseins mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Eheschließung beim Standesamt Kappeln (Rheinland-Pfalz) erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Dokumente beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich beim Amt in Kappeln (Rheinland-Pfalz) auftauchen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen gewünscht sein! Ihr Amt in Kappeln (Rheinland-Pfalz) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Kappeln (Rheinland-Pfalz) schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der benötigten Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Kappeln (Rheinland-Pfalz)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Kusel

Höhe
169 m ü. NHN

Fläche
8,89 km2

Einwohner
1974 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
222 Einwohner je km2

Postleitzahl
67742

Vorwahl
06382

KFZ Kennzeichen
KUS

Gemeindeschlüssel
07 3 36 058

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Kappeln (Rheinland-Pfalz)

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