Standesamt Kalenborn (Kaisersesch)

Anschrift

Standesamt Kalenborn (Kaisersesch)
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch


Mail:
standesamt@stadt-kaisersesch.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kalenborn (Kaisersesch) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-kaisersesch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kalenborn (Kaisersesch).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kalenborn (Kaisersesch)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, welche den über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Kalenborn (Kaisersesch) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Kalenborn (Kaisersesch) geboren sind.

Im Weiteren sind einige wenige generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Üblicherweise übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings können gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Amt Kalenborn (Kaisersesch) die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden diverse Versionen von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird benötigt bei verschiedene Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Neubestellung

Wenn die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Kalenborn (Kaisersesch) eine neue Urkunde anfordern. Dafür werden meistens persönliche Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kalenborn (Kaisersesch)

Definition

Eine Heirat beschreibt eine behördliche, vorwiegend zulässig erlaubte, untermauerte Form eines Beisammenseins mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Verehelichung beim Standesamt in Kalenborn (Kaisersesch) aufnehmen und die dafür erforderlichen Dokumente erhalten. Unbedingt sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Kalenborn (Kaisersesch) vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinen Partner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Kalenborn (Kaisersesch) antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dazu eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können andere Belege gefordert sein! Das Stadtbüro in Kalenborn (Kaisersesch) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Kalenborn (Kaisersesch) schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Kalenborn (Kaisersesch)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Cochem-Zell

Höhe
410 m ü. NHN

Fläche
8,18 km2

Einwohner
3191 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
390 Einwohner je km2

Postleitzahl
56759

Vorwahl
02653

KFZ Kennzeichen
COC, ZEL

Gemeindeschlüssel
07 1 35 045

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Kalenborn (Kaisersesch)

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