Standesamt Jakobsweiler

Anschrift

Standesamt Jakobsweiler
Neue Allee 2
67292 Kirchheimbolanden


Mail:
vg@kirchheimbolanden.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Jakobsweiler vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 52) 4 00 42 00
E-Mail: vg@kirchheimbolanden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Jakobsweiler.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Jakobsweiler

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Jakobsweiler geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Jakobsweiler eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige ein paar Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Regel vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert die Behörde in Jakobsweiler die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Sorten von Geburtsurkunden, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird eingesetzt bei diverse administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Urkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Jakobsweiler einen Ersatz beantragen. Dafür benötigt man meistens personenbezogene Daten und ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Jakobsweiler

Definition

Eine Heirat bildet eine behördliche, vorwiegend juristisch erlaubte, gestärkte Form einer Verbindung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung bei der Behörde in Jakobsweiler erklären und die hierbei notwendigen Unterlagen zu besorgen. Prinzipiell müssen Sie direkt im Jakobsweiler vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser die andere Person schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dafür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Heirat wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Schreiben der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Kopien gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andere Belege gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Jakobsweiler ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Jakobsweiler schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Jakobsweiler

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Donnersbergkreis

Höhe
340 m ü. NHN

Fläche
26,36 km2

Einwohner
7893 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
299 Einwohner je km2

Postleitzahl
67292

Vorwahl
06352

KFZ Kennzeichen
KIB, ROK

Gemeindeschlüssel
07 3 33 039

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Jakobsweiler auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Jakobsweiler

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Kirchheimbolanden.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Rheinland-Pfalz: