Standesamt Ingendorf

Anschrift

Standesamt Ingendorf
Hubert-Prim-Straße 7
54634 Bitburg


Mail:
standesamt@bitburg.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ingendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bitburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ingendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ingendorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Ingendorfgeborene Personen beim Standesamt Ingendorf zu beantragen.

Hier sind mehrere allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamt Ingendorf die Urkunde aus. Man unterscheidet mannigfaltige Arten der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird verwendet für mannigfaltige bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Ingendorf einen Ersatz ersuchen. Dafür werden meistens persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ingendorf

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine anerkannte, meistens gesetzlich rechtmäßige, gesicherte Kennzeichung einer Bindung zweier Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat beim Standesamt in Ingendorf einleiten und die hierfür relevanten Nachweise. erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Ingendorf vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dazu einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Aufnahme der Trauung amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Nachbildungen gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können weitere Unterlagen relevant sein! Das Trauamt in Ingendorf informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Ingendorf schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Ingendorf

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm

Höhe
339 m ü. NHN

Fläche
47,55 km2

Einwohner
15.700 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
330 Einwohner je km2

Postleitzahl
54634

Vorwahl
06561

KFZ Kennzeichen
BIT, PRÜ

Gemeindeschlüssel
07 2 32 018

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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