Standesamt Impflingen

Anschrift

Standesamt Impflingen
Marktstr. 50
76829 Landau in der Pfalz


Mail:
standesamt@landau.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Impflingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 41) 13 32 70
E-Mail: standesamt@landau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Impflingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Impflingen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Impflingengeborene Personen beim Standesamt Impflingen zu beantragen.

Hier einige verschiedene allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Meistens verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt die Behörde in Impflingen das Dokument aus. Es finden sich mannigfaltige Arten von Geburtsnachweisen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird benötigt bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls einmal die Urkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Impflingen eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben und eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Impflingen

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine behördliche, meistenteils rechtlich statthafte, festgemachte Kennzeichung eines Bündnisses beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt in Impflingen erklären und die hierfür unerlässlichen Dokumente holen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell beim Standesamt Impflingen vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht in Impflingen sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Impflingen informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Impflingen zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Impflingen

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
142 m ü. NHN

Fläche
82,94 km2

Einwohner
46.919 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
566 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
LD

Gemeindeschlüssel
07 3 13 000

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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