Standesamt Horbach (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Horbach (Rheinland-Pfalz)
Kirchstr. 3
55606 Kirn


Mail:
stadtverwaltung@kirn.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Horbach (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 67 52) 13 51 26
E-Mail: stadtverwaltung@kirn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Horbach (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Horbach (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Horbach (Rheinland-Pfalz)geboren wurden, beim Standesamt Horbach (Rheinland-Pfalz) beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie einige wenige generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Meistens besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamt Horbach (Rheinland-Pfalz) die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Versionen der Geburtsdokumenten, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Horbach (Rheinland-Pfalz) einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten sowie eine Identifikation, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Horbach (Rheinland-Pfalz)

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine bewiesene, gewöhnlich rechtens zulässige, untermauerte Begründung einer Vereinigung zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Horbach (Rheinland-Pfalz) anzeigen und die zu diesem Zweck notwendigen Nachweise. holen. Grundsätzlich sollten Sie selbst beim Amt in Horbach (Rheinland-Pfalz) vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Amt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte muss dafür mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Anmeldung der Trauung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen abgegeben werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Horbach (Rheinland-Pfalz) informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Horbach (Rheinland-Pfalz) schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Horbach (Rheinland-Pfalz)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Bad Kreuznach

Höhe
190 m ü. NHN

Fläche
16,53 km2

Einwohner
8209 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
497 Einwohner je km2

Postleitzahl
55606

Vorwahl
06752

KFZ Kennzeichen
KH

Gemeindeschlüssel
07 1 33 052

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Horbach (Rheinland-Pfalz)

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