Standesamt Hoppstädten-Weiersbach

Anschrift

Standesamt Hoppstädten-Weiersbach
Schneewiesenstraße 21
55765 Birkenfeld


Mail:
standesamt@stadt-birkenfeld.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hoppstädten-Weiersbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-birkenfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hoppstädten-Weiersbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hoppstädten-Weiersbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Hoppstädten-Weiersbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Hoppstädten-Weiersbach geboren sind.

Hier einige einige wenige Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Meistens führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings dürfen auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamt Hoppstädten-Weiersbach das Dokument aus. Es finden sich unterschiedliche Arten von Geburtsdokumenten, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird bei vielfältige bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls das Dokument verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Hoppstädten-Weiersbach eine Ersatzurkunde bitten. Dafür sind erforderlich meistens persönliche Daten sowie ein Ausweis, und auch die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hoppstädten-Weiersbach

Definition

Eine Heirat bestimmt eine bewiesene, gewöhnlich zulässig legale, gestärkte Kennzeichung einer Vereinigung zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Hoppstädten-Weiersbach anzeigen und die dafür notwendigen Unterlagen zu beziehen. Generell müssen Sie selbst im Hoppstädten-Weiersbach auftauchen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, darf dieser seinen Partner schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Hoppstädten-Weiersbach sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für das Recht der Hochzeit amtlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andersartige Nachweise gewünscht sein! Ihr Standesamt in Hoppstädten-Weiersbach stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hoppstädten-Weiersbach zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Hoppstädten-Weiersbach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Birkenfeld

Höhe
397 m ü. NHN

Fläche
13,64 km2

Einwohner
7075 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
519 Einwohner je km2

Postleitzahl
55765

Vorwahl
06782

KFZ Kennzeichen
BIR

Gemeindeschlüssel
07 1 34 010

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Hoppstädten-Weiersbach auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Hoppstädten-Weiersbach

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Birkenfeld.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Rheinland-Pfalz: