Standesamt Höchstenbach

Anschrift

Standesamt Höchstenbach
Gartenstraße 11
57627 Hachenburg


Mail:
standesamt@hachenburg.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Höchstenbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hachenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Höchstenbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Höchstenbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Höchstenbach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Höchstenbach beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Normalerweise erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Amt Höchstenbach die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Arten von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Höchstenbach eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck werden üblicherweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Höchstenbach

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine amtliche, weitgehend gerecht rechtmäßige, gestärkte Kennzeichung eines Beisammenseins mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Verehelichung bei der Behörde in Höchstenbach anmelden und die zu diesem Zweck wichtigen Dokumente besorgen. Unbedingt sollten Sie selber im Höchstenbach vorsprechen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Höchstenbach antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dazu viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Trauung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen gewünscht sein! Das Trauamt in Höchstenbach berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Höchstenbach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Westerwaldkreis

Höhe
350 m ü. NHN

Fläche
21,43 km2

Einwohner
6175 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
288 Einwohner je km2

Postleitzahl
57627

Vorwahl
02662

KFZ Kennzeichen
WW

Gemeindeschlüssel
07 1 43 229

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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