Standesamt Hochstadt (Pfalz)

Anschrift

Standesamt Hochstadt (Pfalz)
Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach an der Queich


Mail:
standesamt@hochstadt-pfalz.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hochstadt (Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hochstadt-pfalz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hochstadt (Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hochstadt (Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Hochstadt (Pfalz) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Hochstadt (Pfalz) beantragen.

Im Folgenden sind einige Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt die Behörde in Hochstadt (Pfalz) die Urkunde aus. Es existieren diverse Typen von Geburtsnachweisen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht zu diverse administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sofern die Urkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Hochstadt (Pfalz) einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck benötigt man meistens personenbezogene Daten und ein Ausweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hochstadt (Pfalz)

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine dokumentierte, gewöhnlich juristisch erlaubte, untermauerte Kennzeichung eines Bündnisses beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung bei der Behörde in Hochstadt (Pfalz) anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Dokumente besorgen. Unbedingt müssen Sie selbst im Hochstadt (Pfalz) vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Hochstadt (Pfalz) antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dazu viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Hochzeit verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere notwendig sein! Das Standesamt in Hochstadt (Pfalz) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Hochstadt (Pfalz) schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.