Standesamt Hochdorf-Assenheim

Anschrift

Standesamt Hochdorf-Assenheim
Am Rathausplatz 1
67125 Dannstadt-Schauernheim


Mail:
standesamt@hochdorf-assenheim.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hochdorf-Assenheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hochdorf-assenheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hochdorf-Assenheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hochdorf-Assenheim

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Hochdorf-Assenheimgeboren wurden, beim Standesamt Hochdorf-Assenheim beantragt werden.

Hier einige mehrere grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Meistens besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, aber können gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht die Behörde in Hochdorf-Assenheim das Dokument aus. Es bieten sich unterschiedliche Formen von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt für vielfältige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Hochdorf-Assenheim eine Ersatzurkunde beantragen. Hierfür benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hochdorf-Assenheim

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine bewiesene, vorwiegend zulässig legale, untermauerte Kennzeichung einer Verbindung von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Hochdorf-Assenheim einleiten und die zu diesem Zweck relevanten Anträge und Urkunden besorgen. Grundsätzlich sollten Sie direkt im Hochdorf-Assenheim erscheinen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen relevant sein! Das Standesamt in Hochdorf-Assenheim berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Hochdorf-Assenheim zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.