Standesamt Helferskirchen

Anschrift

Standesamt Helferskirchen
Bahnhofstr. 10
56422 Wirges


Mail:
d.griesar@wirges.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Helferskirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 26 02) 68 91 25
E-Mail: d.griesar@wirges.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Helferskirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Helferskirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Helferskirchen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Helferskirchen beantragen.

Im Folgenden sind mehrere grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Regel erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings können gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht die Behörde in Helferskirchen das Dokument aus. Es existieren verschiedenartige Arten von Geburtsbescheinigungen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt zu verschiedene Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Helferskirchen eine Duplikaturkunde bitten. Dafür sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben und ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Helferskirchen

Definition

Eine Hochzeit bildet eine erklärte, vorwiegend juristisch zulässige, verankerte Basis eines Beisammenseins zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung beim Amt in Helferskirchen anmelden und die hierbei relevanten Nachweise. beschaffen. Generell müssen Sie selber bei der Behörde in Helferskirchen vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinen Partner schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren ungleiche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Anmeldung der Trauung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Das Standesamt in Helferskirchen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Helferskirchen zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.