Standesamt Heimbach (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Heimbach (Rheinland-Pfalz)
Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder


Mail:
standesamt@baumholder.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Heimbach (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@baumholder.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Heimbach (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Heimbach (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Heimbach (Rheinland-Pfalz)geborene Personen beim Standesamt Heimbach (Rheinland-Pfalz) zu beantragen.

Im Weiteren sind ein paar Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch dürfen ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Heimbach (Rheinland-Pfalz) das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Arten von Geburtsbescheinigungen, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Sie wird für diverse administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Neubestellung

Sofern das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Heimbach (Rheinland-Pfalz) eine Duplikaturkunde beantragen. Hierfür werden üblicherweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Heimbach (Rheinland-Pfalz)

Definition

Eine Verehelichung definiert eine anerkannte, gewöhnlich gesetzlich geregelte, untermauerte Form eines Bündnisses gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Trauung beim Standesamt Heimbach (Rheinland-Pfalz) anmelden und die hierbei unerlässlichen Dokumente beschaffen. Generell müssen Sie selber im Heimbach (Rheinland-Pfalz) erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Heimbach (Rheinland-Pfalz) antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können weitere Papiere gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Heimbach (Rheinland-Pfalz) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Heimbach (Rheinland-Pfalz) schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der notwendigen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Heimbach (Rheinland-Pfalz)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Birkenfeld

Höhe
488 m ü. NHN

Fläche
69,19 km2

Einwohner
4444 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
64 Einwohner je km2

Postleitzahl
55774

Vorwahl
06783

KFZ Kennzeichen
BIR

Gemeindeschlüssel
07 1 34 005

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Heimbach (Rheinland-Pfalz)

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