Standesamt Heiligenroth
Anschrift
Standesamt Heiligenroth
Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur
Mail: standesamt@montabaur.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Heiligenroth vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@montabaur.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Heiligenroth.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Heiligenroth
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Heiligenrothgeboren wurden, beim Standesamt Heiligenroth beantragt werden.
Hier sind verschiedene allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der Bundesrepublik sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Üblicherweise tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings dürfen auch die Eltern eigenständig die Geburt anmelden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Amt Heiligenroth die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich verschiedenartige Sorten von Geburtsnachweisen, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.
Einsatz
Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht zu verschiedene Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.
Wiederbeschaffung
Falls die Urkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Heiligenroth einen Ersatz beantragen. Dafür werden normalerweise persönliche Angaben und eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Heiligenroth
Definition
Ein Ehebündnis definiert eine amtliche, meistenteils rechtens geregelte, verankerte Kennzeichung eines Bündnisses von paarigen Einzelpersonen.
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt in Heiligenroth einleiten und die dazu notwendigen Dokumente beschaffen. Unbedingt sollten Sie direkt im Heiligenroth auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Heiligenroth antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Situationen können andersartige Nachweise relevant sein! Ihr Standesamt in Heiligenroth ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Heiligenroth schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere etwas dauern kann.
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Heiligenroth
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Westerwaldkreis
Höhe
230 m ü. NHN
Fläche
33,77 km2
Einwohner
14.391 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
426 Einwohner je km2
Postleitzahl
56410
Vorwahl
02602
KFZ Kennzeichen
WW
Gemeindeschlüssel
07 1 43 048
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Heiligenroth auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Montabaur.
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