Standesamt Heiligenmoschel

Anschrift

Standesamt Heiligenmoschel
Hauptstraße 27
67697 Otterberg


Mail:
standesamt@otterberg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Heiligenmoschel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@otterberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Heiligenmoschel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Heiligenmoschel

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Heiligenmoschelgeborene Personen beim Standesamt Heiligenmoschel zu beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Regel erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Amt Heiligenmoschel die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Kategorien der Geburtsdokumenten, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt zu vielfältige Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Heiligenmoschel eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man meistens personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Heiligenmoschel

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine erklärte, überwiegend gerecht geregelte, untermauerte Grundlage einer Bindung beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung beim Standesamt in Heiligenmoschel einleiten und die dafür unerlässlichen Papiere beziehen. Generell sollten Sie selber im Heiligenmoschel antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können weitere Dokumente vonnöten sein! Das Trauamt in Heiligenmoschel berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Heiligenmoschel zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Einholung der notwendigen Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.