Standesamt Hausen (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Hausen (Rheinland-Pfalz)
Brühlstraße 16
55756 Herrstein


Mail:
standesamt@hausen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hausen (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hausen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hausen (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hausen (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Hausen (Rheinland-Pfalz) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Hausen (Rheinland-Pfalz) geboren sind.

Im Weiteren sind verschiedene allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Praxis erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem können gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt die Behörde in Hausen (Rheinland-Pfalz) die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Typen von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird bei mannigfaltige administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Hausen (Rheinland-Pfalz) eine Ersatzurkunde anfordern. Für diesen Zweck werden in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hausen (Rheinland-Pfalz)

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine erklärte, zumeist juristisch geregelte, festgemachte Erklärung eines Bündnisses von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Heirat beim Amt in Hausen (Rheinland-Pfalz) aufnehmen und die hierbei relevanten Unterlagen zu besorgen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Hausen (Rheinland-Pfalz) erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Amt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann dazu ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Heirat verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original abgegeben werden, Kopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben erforderlich sein! Ihr Standesamt in Hausen (Rheinland-Pfalz) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hausen (Rheinland-Pfalz) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.