Standesamt Grünebach

Anschrift

Standesamt Grünebach
Hellerstr. 2
57518 Betzdorf


Mail:
standesamt@vg-bg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Grünebach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 27 41) 29 14 24
E-Mail: standesamt@vg-bg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Grünebach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Grünebach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Grünebach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Grünebach geboren sind.

Im Weiteren sind einige Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Praxis vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen können ebenso die Eltern selbst die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Amt Grünebach die Urkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Sorten der Geburtsurkunden, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird zu vielfältige Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sofern die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Grünebach eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden gewöhnlich persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Grünebach

Definition

Eine Verehelichung bildet eine amtliche, meistenteils legitim zulässige, gesicherte Grundlage eines Verbunds von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat beim Standesamt in Grünebach einleiten und die dafür notwendigen Papiere holen. Generell sollten Sie offiziell beim Standesamt Grünebach vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet den anderen schriftlich bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Grünebach informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Grünebach schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Grünebach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Altenkirchen (Westerwald)

Höhe
211 m ü. NHN

Fläche
9,56 km2

Einwohner
10.099 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1056 Einwohner je km2

Postleitzahl
57518

Vorwahl
02741

KFZ Kennzeichen
AK

Gemeindeschlüssel
07 1 32 006

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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