Standesamt Großlangenfeld

Anschrift

Standesamt Großlangenfeld
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm


Mail:
standesamt@stadtpruem.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großlangenfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadtpruem.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großlangenfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Großlangenfeld

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Großlangenfeld geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Großlangenfeld eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind ein paar generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Gewöhnlich übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt die Behörde in Großlangenfeld das Dokument aus. Es gibt verschiedene Formen der Geburtsurkunden, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sofern das Dokument abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Großlangenfeld eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Großlangenfeld

Definition

Eine Ehe bestimmt eine erklärte, vorwiegend rechtlich erlaubte, belegte Begründung einer Bindung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt Großlangenfeld erklären und die hierfür wichtigen Dokumente beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig im Großlangenfeld vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Großlangenfeld sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dazu mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Anmeldung der Verehelichung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Bericht der Behörde. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen notwendig sein! Das Standesamt in Großlangenfeld beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Großlangenfeld zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der zwingenden Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Großlangenfeld

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm

Höhe
460 m ü. NHN

Fläche
22,87 km2

Einwohner
5442 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
238 Einwohner je km2

Postleitzahl
54595

Vorwahl
06551

KFZ Kennzeichen
BIT, PRÜ

Gemeindeschlüssel
07 2 32 296

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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