Standesamt Großkarlbach

Anschrift

Standesamt Großkarlbach
Kreuzerweg 2
67269 Grünstadt


Mail:
standesamt@gruenstadt.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großkarlbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 59) 80 52 02
E-Mail: standesamt@gruenstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großkarlbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Großkarlbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Großkarlbachgeboren wurden, beim Standesamt Großkarlbach beantragt werden.

Hier sind einige wenige allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Üblicherweise erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Großkarlbach das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Versionen von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Das Dokument wird verwendet für diverse Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Wenn die Urkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Großkarlbach eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck werden meistens persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Großkarlbach

Definition

Eine Ehe bildet eine anerkannte, meistens gerecht statthafte, verankerte Grundlage einer Vereinigung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Großkarlbach einleiten und die hierbei unerlässlichen Papiere beziehen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich bei der Behörde in Großkarlbach vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser die andere Person durch einen Brief zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Großkarlbach antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Bericht der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Amt in Großkarlbach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Großkarlbach zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Einholung der notwendigen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.