Standesamt Großbundenbach

Anschrift

Standesamt Großbundenbach
Herzogstr. 1
66482 Zweibrücken


Mail:
standesamt@zweibruecken.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großbundenbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 32) 87 13 79
E-Mail: standesamt@zweibruecken.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großbundenbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Großbundenbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Großbundenbach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Großbundenbach eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige einige Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen dürfen ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Amt Großbundenbach die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Kategorien der Geburtsnachweisen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt für verschiedene Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Großbundenbach einen Ersatz ersuchen. Dafür werden normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Großbundenbach

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine amtliche, vorwiegend legitim rechtmäßige, untermauerte Bestätigung eines Beisammenseins zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt Großbundenbach aufnehmen und die hierbei wichtigen Anträge und Urkunden beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt im Großbundenbach erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet die andere Person in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht in Großbundenbach sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte kann in Folge dessen viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Replikate reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können andersartige Nachweise erforderlich sein! Ihr Trauamt in Großbundenbach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.