Standesamt Gondenbrett

Anschrift

Standesamt Gondenbrett
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm


Mail:
standesamt@stadtpruem.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gondenbrett vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadtpruem.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gondenbrett.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gondenbrett

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Gondenbrett ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Gondenbrett geboren sind.

Nachstehend sind ein paar allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Üblicherweise erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber können auch die Eltern persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert die Behörde in Gondenbrett das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Formen von Geburtsnachweisen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird benötigt zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Gondenbrett einen Ersatz anfordern. Hierfür sind erforderlich meistens persönliche Angaben und eine Identifikation, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gondenbrett

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine anerkannte, meistens zulässig rechtmäßige, gestärkte Bestätigung eines Bündnisses zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Standesamt Gondenbrett einleiten und die hierfür wichtigen Papiere erhalten. Unbedingt sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Gondenbrett vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinen Partner schriftlich bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben gewünscht sein! Das Standesamt in Gondenbrett stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Gondenbrett zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Gondenbrett

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm

Höhe
460 m ü. NHN

Fläche
22,87 km2

Einwohner
5442 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
238 Einwohner je km2

Postleitzahl
54595

Vorwahl
06551

KFZ Kennzeichen
BIT, PRÜ

Gemeindeschlüssel
07 2 32 296

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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