Standesamt Gönnheim

Anschrift

Standesamt Gönnheim
Weinstr. 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße


Mail:
info@vg-wachenheim.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gönnheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 22) 9 58 02 05
E-Mail: info@vg-wachenheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gönnheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gönnheim

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Gönnheimgeboren wurden, beim Standesamt Gönnheim beantragt werden.

Im Weiteren sind zahlreiche allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Regel verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, aber können auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamt Gönnheim das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung diverse Kategorien der Geburtsurkunden, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Das Dokument wird gebraucht zu mannigfaltige administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Gönnheim eine neue Urkunde bitten. Hierfür werden meistens persönliche Angaben und ein Ausweis, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gönnheim

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine dokumentierte, meistens gerecht statthafte, untermauerte Begründung eines Bündnisses beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Verehelichung beim Amt in Gönnheim aufnehmen und die dafür erforderlichen Dokumente beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie direkt bei der Behörde in Gönnheim auftauchen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Heirat anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für das Recht der Hochzeit rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen vorliegen, Kopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen wichtig sein! Das Trauamt in Gönnheim stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Besorgung der benötigten Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Gönnheim

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Bad Dürkheim

Höhe
141 m ü. NHN

Fläche
24,97 km2

Einwohner
4527 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
181 Einwohner je km2

Postleitzahl
67157

Vorwahl
06322

KFZ Kennzeichen
DÜW

Gemeindeschlüssel
07 3 32 046

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Gönnheim

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