Standesamt Glan-Münchweiler

Anschrift

Standesamt Glan-Münchweiler
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg


Mail:
standesamt@glan-muenchweiler.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Glan-Münchweiler vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@glan-muenchweiler.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Glan-Münchweiler.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Glan-Münchweiler

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Glan-Münchweiler ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Glan-Münchweiler geboren sind.

Anbei verschiedene generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. In der Regel vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt die Behörde in Glan-Münchweiler das Dokument aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Sorten der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Das Dokument wird verwendet zu vielfältige administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Wenn das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Glan-Münchweiler eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck werden üblicherweise persönliche Angaben und eine Identifikation, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Glan-Münchweiler

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine amtliche, meistens zulässig erlaubte, gesicherte Basis einer Vereinigung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Eheschließung bei der Behörde in Glan-Münchweiler anmelden und die dazu unerlässlichen Dokumente beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie selbst beim Standesamt Glan-Münchweiler auftauchen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht in Glan-Münchweiler sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dazu ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Hochzeit wirksam. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Glan-Münchweiler stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Glan-Münchweiler zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.