Standesamt Gindorf

Anschrift

Standesamt Gindorf
Hubert-Prim-Straße 7
54634 Bitburg


Mail:
standesamt@bitburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gindorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bitburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gindorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gindorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Gindorfgeboren wurden, beim Standesamt Gindorf beantragt werden.

Im Weiteren sind verschiedene allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Üblicherweise vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, allerdings dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Gindorf die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Kategorien der Geburtsnachweisen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird für vielfältige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Gindorf eine Duplikaturkunde anfordern. Dafür sind erforderlich normalerweise persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gindorf

Definition

Eine Ehe beschreibt eine bewiesene, zumeist juristisch statthafte, gestärkte Begründung einer Vereinigung zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Eheschließung beim Standesamt Gindorf anmelden und die hierbei wichtigen Nachweise. holen. Prinzipiell müssen Sie direkt im Gindorf antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Anmeldung der Hochzeit verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Trauamt in Gindorf berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Gindorf

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm

Höhe
339 m ü. NHN

Fläche
47,55 km2

Einwohner
15.700 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
330 Einwohner je km2

Postleitzahl
54634

Vorwahl
06561

KFZ Kennzeichen
BIT, PRÜ

Gemeindeschlüssel
07 2 32 018

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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